Auf die weiteren Argumente der Verteidigung wurde bereits im Rahmen der jeweiligen Würdigung der Aussagen der einzelnen Personen eingegangen. Schliesslich ist festzuhalten, dass die Behauptung des Beschuldigten, er habe sich für das Opfer C.________ eingesetzt, mit den glaubhaften Aussagen von C.________ klar zu verneinen ist. III. Rechtliche Würdigung