__ bestätigt. Und selbst der Beschuldigte habe erwähnt, dass er einen Überfall, bei welchem das Opfer anfänglich nach Zigaretten gefragt worden sei, gesehen und dabei auch eingegriffen habe. Erst im weiteren Verlauf der Befragung habe er offenbar versucht, dieses Ereignis wiederum mit dem Streit zwischen zwei Afghanen vor der Reitschule in Zusammenhang zu bringen. Die Aussagen der beiden Zeuginnen und der Auskunftsperson R.________, welche dem Beschuldigten laut seiner Darstellung ein Alibi für sämtliche Raubüberfälle geben könnten, hätten sich hinsichtlich der relevanten Phase als zu wenig schlüssig erwiesen.