Wie bei der Würdigung seiner Aussagen ausgeführt, habe er sich als Einziger nicht nur zum Verhalten der anderen geäussert, sondern offen auch eigene Verfehlungen eingeräumt. Er habe zur Rolle des Beschuldigten sachlich und differenziert Stellung genommen. Er habe wiederholt und auch nach Rückfragen erklärt, dass der Beschuldigte beim ersten Vorfall dabei gewesen sei, womit er nicht die Auseinandersetzung vor der Reitschule gemeint habe. Ebenso deutlich und dezidiert habe er ihn für die weiteren Überfälle entlastet. Der von ihm geschilderte Ablauf werde dem Grundsatz nach auch von P.________ bestätigt.