25 wortung zu entziehen und er hat keine Hemmungen, hierfür auch noch vor oberer Instanz die kuriosesten Geschichten zu präsentieren. Nach dem Gesagten ist zusammenfassend festzuhalten, dass mitnichten auf die Aussagen des Beschuldigten abgestellt werden kann. Diese überzeugen nicht, widerspricht sich der Beschuldigte doch teilweise selbst oder hat er seine Aussagen im Verlaufe des Verfahrens angepasst. Seine Aussagen weisen diverse Lügensignale auf.