mit seinen Aussagen auch O.________ – insbesondere hinsichtlich des Messereinsatzes – erheblich belastet hat, was letztlich als weiterer Hinweis dafür anzusehen ist, dass die Angaben von I.________ der Wahrheit entsprechen. Völlig absurd und aus der Luft gegriffen erscheint schliesslich die Aussage des Beschuldigten anlässlich der Berufungsverhandlung, er erinnere sich nun plötzlich daran, dass er Pläne gehabt habe, mit der Polizei zusammenzuarbeiten und diese bei der Suche nach Verbrechern, Drogenbanden und Terroristen zu unterstützen (pag. 2499 Z. 21 ff.).