24 dern des Kriminaltechnischen Dienstes zu entnehmen ist (vgl. pag. 221 ff.). Diese Angaben erfolgten zudem zu einem Zeitpunkt, als der Beschuldigte noch nicht wusste, was die anderen angehaltenen jungen Männer aussagen würden. Eine derartige Geschichte kann man nicht einfach so erfinden, sondern es wird deutlich, dass der Beschuldigte den Überfall auf C.________ selbst miterlebt haben muss. Schliesslich sagte der Beschuldigte an der oberinstanzlichen Verhandlung, er sei an jenem Abend mit dem Alkoholkonsum sehr vorsichtig gewesen, weil er irgendwie geahnt habe, dass etwas Schlimmes passieren könnte (pag.