1029 Z. 236). Ganz abgesehen davon, dass sich eine Person bei einer gewalttätigen Gruppe von fünf Personen wohl nicht derart aufopfernd in die Mitte stellen würde und sich die Gruppe sicherlich nicht ohne Weiteres zum Aufhören hätte bewegen lassen, stimmt diese Schilderung in Entstehung (Fragen nach Zigarette) und weiterem Ablauf mit den Sachverhalten C.________ und J.________ überein. Es stellt sich die Frage, wie der Beschuldigte davon hätte erfahren sollen, wenn er nicht dabei gewesen wäre. Zum eingesetzten Messer führte der Beschuldigte aus, er habe dieses einem der schlagenden Männer weggenommen (pag. 1028 Z. 213 f.). Der schlagende Mann sei H.________ gewesen (pag. 1032 Z. 394 f.).