Der Beschuldigte unterschied im Rahmen der ersten Einvernahme zwei Auseinandersetzungen. Er sprach zum einen von einem Streit vor der Reithalle, bei dem auch Leute aus Freiburg beteiligt gewesen seien und den er von weitem angeschaut habe (pag. 1025 Z. 40 f.). Zum anderen sagte der Beschuldigte auf Vorhalt der Aussagen von J.________, das habe er gesehen. Alle der Gruppe hätten den Mann schlagen wollen und er (der Beschuldigte) sei in der Mitte gestanden und habe dem Herrn gesagt, er könne gehen (pag. 1028 Z. 201 ff.). Die Gruppe habe den Mann geschlagen, weil er keine Zigaretten gegeben habe (pag. 1029 Z. 236).