Auch die Kammer hält an dieser Stelle noch einmal fest, dass der Beschuldigte den Pfeffersprayeinsatz der Security anlässlich seiner ersten Einvernahme bei der Polizei am 19.11.2016 mit keinem Wort erwähnt hat. Anlässlich der Hafteröffnung vom 20.11.2016 war der Pfeffersprayeinsatz dann erstmals ein Thema und der Beschuldigte sprach von schmerzenden Augen. Jedoch liess sich der Beschuldigte nach wie vor nicht dahingehend vernehmen, dass er durch den Pfefferspray völlig ausser Gefecht gesetzt gewesen wäre. Von einem Zustand, gemäss welchem er zeitweise bewegungsunfähig gewesen und von R.___