Es sei zu einer Eskalation und zu Übergriffen auf das Opfer gekommen. Er habe interveniert, um das Opfer, einen Afghanen, zu beschützen. Es könne soweit als erstellt gelten, dass zwei Afghanen vor der Reitschule aneinander geraten seien, u.a. mit Beteiligung von H.________, der sich gegen die Beleidigung seiner Mutter zur Wehr gesetzt haben wolle. Bei dieser Auseinandersetzung sei es nicht um Zigaretten gegangen, wie der Beschuldigte ausgeführt habe.