und T.________ hätten soweit nachvollziehbar bestätigt, dass man sich gemeinsam und in Begleitung des Beschuldigten von der Reitschule nach oben begeben habe, wo man unverhofft in eine Polizeikontrolle geraten sei. Der Beschuldigte bestreite weitergehend auch eine Mitwirkung am ersten Überfall auf der Höhe Engehaldestrasse, dies namentlich unter Hinweis auf seine gesundheitliche Beeinträchtigung als Folge des Pfeffersprayeinsatzes. Es falle allerdings auf, dass er die Ereignisse vor der Reitschule und damit ein an sich noch unverfängliches Rahmengeschehen, sehr unterschiedlich dargestellt habe.