Daneben sei die Gruppe normal im Ausgang gewesen, was erstaunt, weil im Zug von Freiburg nach Bern ein Sachschaden von CHF 10‘000.00 verursacht worden ist. S.________ hat offensichtlich die Tendenz, unangenehme Begebenheiten geflissentlich zu übergehen. Weiter will S.________ den Abend mit A.________, U.________ und V.________ verbracht haben, wobei nach den Aussagen von R.________ und des Beschuldigten R.________ dabei gewesen sein soll, welcher jedoch wiederum V.________ in seinen Aussagen nicht erwähnt hat.