Ausgehend von der Darstellung von I.________ habe sich der Beschuldigte nach der Auseinandersetzung vor der Reitschule nur kurz mit der Gruppe entfernt und sei anschliessend wieder zurückgegangen. Ein solcher Ablauf lasse sich mit der weiteren Darstellung der Zeuginnen, wonach diese sich später mit dem Beschuldigten ins Quartier begeben hätten, in Übereinstimmung bringen. Dies schliesse aber eine Beteiligung des Beschuldigten am Überfall auf C.________ an der L.________strasse nicht aus. Die Aussagen der Zeuginnen seien vergleichbar mit den Aussagen von R.____