Ihr pauschale Behauptung, wonach sie in der Nacht vom 18./19.11.2016 «immer» mit dem Beschuldigten zusammen gewesen seien und ihn dementsprechend stets im Blick gehabt hätten, sei bei dem grossen Besucheranmarsch an den Wochenenden vor der Reitschule ohnehin kaum nachvollziehbar, zumal sie auch nicht enger befreundet gewesen seien. Dementsprechend sei ihnen auch die Auseinandersetzung, in welche der Beschuldigte unbestrittenermassen involviert gewesen sei, entgangen. Ausgehend von der Darstellung von I.