18 lektives Erinnerungsvermögen erstaune, zumal T.________ ergänzend darauf hingewiesen habe, dass sie damals stark alkoholisiert gewesen sei, aber immerhin noch bei Bewusstsein. Zudem hätten beide Zeuginnen dieses Zusammensein ganz anders geschildert als der Beschuldigte selbst. Dieser habe ausgeführt, er habe sich auf eine Treppe gesetzt und sei längere Zeit dort geblieben, weil er sich aus «medizinischen Gründen» nicht mehr habe fortbewegen können. Eine solche Beeinträchtigung hätte den Zeuginnen auffallen müssen.