Auch die Aussagen, mit welchen sie dem Beschuldigten vordergründig ein Alibi verschafft hätten, würden Fragen aufwerfen. Die Zeuginnen hätten beide darauf hingewiesen, dass es vor der Reitschule immer wieder Prügeleien gebe, die einen Pfeffersprayeinsatz zur Folge hätten. Sie könnten sich daher nicht mehr an die Auseinandersetzung und die Intervention der Security erinnern. Der deutlich weniger spektakuläre Teil des Abends, nämlich der Aufenthalt vor der Reitschule oder in der Disco, immer vermeintlich gemeinsam mit dem Beschuldigten, sei ihnen demgegenüber klar präsent gewesen. Ein derart se-