__ nicht entkräften könnten, was zutrifft. Die Verteidigung bringt im Übrigen vor, dass der Beschuldigte und R.________ bei der Anhaltung durch die Polizei einfach am falschen Ort gewesen seien (pag. 2507). Auch diesem Einwand kann nicht gefolgt werden, zeichnen doch die diversen objektiven und subjektiven Beweismittel ein gänzlich anderes Bild.