__ den Beschuldigten aber aus den dargelegten Gründen nicht entlasten. 8.8.2 Würdigung durch die Kammer Gemäss den Aussagen des Beschuldigten sass er fast zwei Stunden mit schmerzenden Augen bei einer Treppe, wobei ihm ein Iraker und R.________ Wasser und eine Zitrone geholt hätten, um die Augen waschen zu können (pag. 1057 Z. 178 ff.). R.________, quasi als Kronzeuge angerufen, kann sich indessen nicht an eine solche Gegebenheit, die aufgrund ihrer Dramatik und Ausgefallenheit wohl nicht einfach so vergessen ginge, erinnern. Er glaubt sogar, der Beschuldigte habe keinen Pfefferspray abgekommen (pag. 933 Z. 69 f.). Weiter will R.______