__ in Übereinstimmung bringen. Der Beschuldigte habe sich laut I.________ wieder von der Gruppe entfernt und sich offenbar, dies gestützt auf die weiteren Aussagen von R.________, wieder zur Reitschule begeben. Die beiden Männer hätten sich später hinauf ins Quartier begeben, wo sie als zweite Gruppierung von der Polizei angehalten worden seien. Zusammenfassend seien auch die Aussagen von R.________ grundsätzlich geeignet, den Beschuldigten hinsichtlich der angeklagten Raubüberfälle zum Nachteil von J.________, D.________, E.________ und G.________ zu entlasten.