Als mögliche Erklärung habe er angegeben, dass er (R.________) nach der Schlägerei für ca. 10 – 15 Minuten in die Reitschule gegangen sei, während der Beschuldigte draussen geblieben sei. Für die Ereignisse unmittelbar nach der Auseinandersetzung vor der Reitschule habe R.________ damit nicht schlüssig darlegen können, dass sich der Beschuldigte konstant neben ihm befunden hätte. Die Darstellung von I.________, wonach der Beschuldigte mit der Gruppe mitgegangen sei, beim ersten Überfall auf C.________ mitgewirkt habe, aber anschliessend wieder weggegangen sei, lasse sich mit den Aussagen von R.________ in Übereinstimmung bringen.