16 bracht, um die Beschwerden zu lindern. Diese Vorgänge habe R.________ offenbar nicht wahrgenommen. Während der Auseinandersetzung solle der Beschuldigte zwar neben ihm gestanden haben, gleichwohl habe er nicht festgestellt, dass dieser an vorderster Front vom Pfefferspray abgekommen habe. Als mögliche Erklärung habe er angegeben, dass er (R.________) nach der Schlägerei für ca. 10 – 15 Minuten in die Reitschule gegangen sei, während der Beschuldigte draussen geblieben sei.