___ einzugehen. Unter Hinweis auf die übereinstimmenden Aussagen der Opfer dürfte es aber nicht zutreffen, dass die Mehrheit der Täter lediglich beobachtend und im Abstand von einigen Metern zugeschaut habe. Auch den Aussagen von Q.________ sei im Beweisverfahren kein stärkeres Gewicht einzuräumen als den Aussagen von I.________, welcher den Beschuldigten ebenfalls hinsichtlich der Mehrheit der angeklagten Überfälle entlaste, dessen Mitwirkung beim ersten Vorfall aber klar bestätigt habe.