8.6 Aussagen von Q.________ 8.6.1 Würdigung durch die Vorinstanz Soweit sich Q.________ zu Aussagen bereit erklärt habe, habe auch er grundsätzlich Überfälle auf junge Männer bestätigt, welche er, wie bereits die Mehrheit seiner Begleiter, nur untätig und aus einer gewissen Distanz wahrgenommen haben wolle. Ausdrücklich ausgenommen habe er den Beschuldigten. Sie seien nur zu fünft gewesen. Auch hier wiederum sei nicht auf die mutmassliche Rolle von Q.________ einzugehen.