13 wähnt, teilweise in bemerkenswerter Übereinstimmung mit den Aussagen der Opfer. Ausgehend von seinen Aussagen müsse es sogar noch weitere Überfälle gegeben haben. Entsprechende Anzeigen lägen aber nicht vor. Die Schilderungen von O.________ erschienen vordergründig nachvollziehbar und zuverlässig. Gleichwohl seien wie bereits bei H.________ Vorbehalte angebracht. Er habe sich ausgesprochen bereitwillig zur Rolle seiner Begleiter, geäussert, er selber wolle sich aber nur im Hintergrund aufgehalten haben.