Von Interesse seien die aus seiner Sicht noch unverfänglichen Schilderungen der Auseinandersetzung vor der Reitschule. Der Streit habe angefangen, als ein Afghane ihn, H.________, angegriffen und seine Mutter beleidigt habe. H.________ sei auch afghanischer Staatsangehöriger. Seine Darstellung, wonach sich demzufolge zwei Afghanen gestritten hätten, entspreche auch den Aussagen von I.________ und des Beschuldigten. Damit ergebe sich auch aus den Aussagen von H.________, dass der Streit vor der Reitschule unter Landsleuten vom ersten Raubüberfall, bei welchem das Opfer zunächst wegen Zigaretten angefragt worden