__ handeln muss. Die Argumentation der Verteidigung, es liege eine Verwechslung mit der Situation vor der Reithalle vor, ist somit unbehelflich und findet in den Einvernahmeprotokollen keine Stütze. Die Aussagen von I.________ stimmen ausserdem mit denjenigen der Opfer überein und sind als überzeugend zu bezeichnen. Auf dessen Ausführungen ist abzustellen.