Entscheidend sind zudem die darauf folgenden Aussagen von I.________ zur Beteiligung des Beschuldigten. Nachdem er ausführte, dass der Beschuldigte von der Reithalle-Security Pfefferspray abbekommen habe, erklärte er auf die Frage, ob der Beschuldigte anschliessend mit auf die Tour gekommen sei: «Zuerst ging er mit uns und nachher ist er zurückgegangen» (pag. 1909 Z. 18). Und gleich darauf: «Beim ersten Opfer war er dabei. Danach ist er zurückgegangen» (pag. 1909 Z. 22).