Gefragt nach den Personen, die den am Boden liegenden Mann (C.________) getreten und geschlagen hätten, sagte er: «Nr. 9 (O.________), Nr. 7 (Q.________), Nr. 4 (H.________), Nr. 14 (A.________) und ich selber Nr. 10» (pag. 1117 Z. 164 f). Damit bestätigte I.________ erneut, dass der Beschuldigte beim Überfall auf C.________ anwesend war und sich aktiv beteiligt hat. Auch anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung zählte I.________ die Namen der Beteiligten nochmals auf, wobei der Name des Beschuldigten erneut fiel. Entscheidend sind zudem die darauf folgenden Aussagen von I.________ zur Beteiligung des Beschuldigten.