10 I.________ Hass auf ihn gehabt habe, weil er (der Beschuldigte) ihn zwei Tage vor dem Vorfall in Bern vor allen Leuten geschlagen habe (pag. 2501 Z. 29 f.). Die Kammer folgt dieser Darstellung jedoch nicht. Zum einen, weil der Beschuldigte dies vor oberer Instanz erstmals zu Protokoll gab, was seltsam erscheint, hätte er sich betreffend eines derartiges Motivs von I.________ doch schon bedeutend früher im Verfahren äussern können. Zum anderem erschiene es nach wie vor nicht nachvollziehbar, wieso I.____