In drei Vorfällen sei ein Messer zum Einsatz gekommen. Es sei verständlich, dass sie nach den jeweils überraschenden Angriffen die Handlungen nicht ohne Weiteres einzelnen Tätern hätten zuordnen können. Sie hätten gleichwohl versucht, möglichst genaue Angaben zu machen. Dabei hätten sie sich auf Vorlage der Fototableaus zurückhaltend geäussert, um niemanden zu Unrecht zu belasten. Das Gericht erachte die Aussagen der Opfer/Privatkläger als glaubhaft. Sie seien stimmig, reich an Details und ohne Aggravierungen. Es gebe auch Parallelen im geschilderten Tatvorgehen.