8 Die Vorinstanz erwog, es lägen Schilderungen von fünf Opfern vor, vier davon hätten sich als Privatkläger konstituiert. Sie hätten soweit möglich detaillierte, stimmige und differenzierte Angaben gemacht. Es habe sich um ein dynamisches Geschehen gehandelt, um jeweils kurze Sequenzen. Es sei alles sehr schnell gegangen. Für die Opfer seien es angsterfüllte Situationen gewesen. In drei Vorfällen sei ein Messer zum Einsatz gekommen.