sum von Marihuana; sowie der Widerhandlung gegen das Personenbeförderungsgesetz, begangen am 22.5.2017 auf der Strecke Freiburg-Marly. Ebenfalls in Rechtskraft erwachsen ist der Widerruf des dem Beschuldigten mit Urteil vom 21.2.2017 des Ministère public du canton de Fribourg gewährten bedingten Vollzugs der 360 Stunden gemeinnütziger Arbeit sowie die in diesem Zusammenhang erfolgte Auferlegung der Verfahrenskosten. Nicht mehr Verfahrensgegenstand bildet zudem der Widerruf des Urteils des Ministère public du canton de Fribourg vom 1.12.2016.