11. Die amtliche Entschädigung von Rechtsanwalt B.________ im erstinstanzlichen Verfahren sei auf einen Viertel der sich in den Akten befindlichen Kostennote festzusetzen. 12. Es sei anzuordnen, dass A.________ dem Kanton Bern diese amtliche Entschädigung zurückzuerstatten habe, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. 13. Die Zivilforderung von C.________ sei abzuweisen. 14. Die Anordnungen betreffend Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN-Nr. ________) sowie der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten seien gerichtlich zu treffen.