a. zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 75 Tagen, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil des Ministère public du canton de Fribourg vom 20. März 2017. Die Untersuchungshaft von 49 Tagen sei vollumfänglich an die Freiheitsstrafe anzurechnen. b. zu einer Übertretungsbusse von CHF 2‘500.00, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 25 Tage festzusetzen sei. 9. Die Anordnung einer Landesverweisung von 6 Jahren sei aufzuheben. 10. Die Anordnung zur Ausschreibung des Landesverweisung (Einreise- und Aufenthaltsverweigerung) im Schengener Informationssystem sei aufzuheben.