5. A.________ sei freizusprechen von der Anschuldigung des Raubes, angeblich begangen am 19. November 2016 in Bern zum Nachteil von C.________ gemeinsam u.a mit I.________ und H.________ mit einem Deliktsbetrag von CHF 1‘655.00. 6. Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten von gesamthaft CHF 15‘975.65 seien zu einem Viertel (ausmachend CHF 3‘993.92) dem Beschuldigten und zu drei Vierteln (ausmachend CHF 11‘981.75) dem Kanton Bern aufzuerlegen. 7. A.________ sei eine Entschädigung auszurichten in der Höhe von drei Vierteln der sich in den Akten befindlichen Honorarnote von Rechtsanwalt B.________. 8. A.________ sei zu verurteilen: