3 3. Es sei festzustellen, dass Ziff. III. des Urteils vom 22. August 2018 betreffend die beiden Widerrufsverfahren (inkl. Verfahrenskosten) in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Es sei festzustellen, dass Ziff. V/1.2, V/2 und V/3 des Urteils vom 22. August 2018 betreffend Gutheissung der Zivilforderung der F.________, Abweisung der übrigen Zivilforderungen und Kostenregelung im Zivilpunkt in Rechtskraft erwachsen sind.