3. Beweisanträge und oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung wurde von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug eingeholt (pag. 2492 ff.). Im Weiteren wurde der Beschuldigte in der oberinstanzlichen Verhandlung zur Person und zur Sache einvernommen (pag. 2498 ff.).