2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 30.7.2018 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 2358). Mit ebenfalls form- und fristgerechter Berufungserklärung vom 15.11.2018 (pag. 2429 ff.) beschränkte Rechtsanwalt B.________ die Berufung auf den Schuldspruch wegen Raubes, angeblich begangen am 19.11.2016 z.N. von C.________, gemeinsam u.a. mit I.________ und H.________ mit einem Deliktsbetrag von CHF 1‘655.00 (erstinstanzliches Dispositiv Ziff. II.1), sowie damit zusammenhängend die Strafbemessung (erstinstanzliches Dispositiv Ziff.