Im Zivilpunkt verurteilte das Regionalgericht Bern-Mittelland den Beschuldigten zur Bezahlung von CHF 1‘500.00 Genugtuung an C.________ (unter solidarischer Haftbarkeit mit I.________ und H.________) sowie CHF 200.00 Schadenersatz an die F.________. Die Zivilforderungen von E.________ und D.________ wies das Gericht ab. Es sprach für die Behandlung des Zivilpunkts keine Kosten. Weiter setzte das Gericht das Honorar der amtlichen Verteidigung des Beschuldigten fest.