des Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung, mehrfach begangen in Freiburg am 20.2.2017, am 23.2.2017 (unter zwei Malen), am 3.3.2017 (unter zwei Malen), am 4.3.2017, am 5.3.2017 und am 6.3.2017; der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen am 4.8.2017 in Freiburg durch Besitz und Konsum von Marihuana sowie der Widerhandlung gegen das Personenbeförderungsgesetz, begangen am 22.5.2017 auf der Strecke Frei- burg-Marly. Der Beschuldigte wurde verurteilt zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil des Ministère public du canton de Fri-