Genau genommen ist zwar nicht das eigentliche Eichzertifikat in den Akten enthalten, sondern lediglich ein Ausdruck davon. Dass diesem Ausdruck indes keine Gültigkeit als Eichzertifikat zukommt, ändert nichts an der Tatsache, dass das Dokument eindeutig auf das Bestehen eines gleichlautenden elektronischen Original-Eichzertifikats für das fragliche Radarmessmittel hinweist.