Die Eichung war bis am 30. Juni 2017 gültig. Anhaltspunkte dafür, dass Sicherungsmechanismen verletzt oder nach der Eichung messrelevante Teile repariert wurden, bestehen keine. Im Zeitpunkt der Geschwindigkeitskontrolle vom 21. Januar 2017 lag damit eine gültige Eichung vor. Genau genommen ist zwar nicht das eigentliche Eichzertifikat in den Akten enthalten, sondern lediglich ein Ausdruck davon.