Nebst dem Fallprotokoll über die gemessene Geschwindigkeitsüberschreitung (pag. 19) liegen insbesondere – im fraglichen Zeitpunkt durch die Radaranlage gemachte – Fotoaufnahmen des Fahrzeugs und der Person, welche dieses lenkte, in digitaler (pag. 50) und gedruckter Form (pag. 6 ff., pag. 19, pag. 51 f.) vor. Weiter befinden sich ein Eichzertifikat des Eidgenössischen Instituts für Metrologie (METAS) vom 14. Juni 2016 (pag. 21) und ein Messprotokoll (pag. 20) über das am 21. Januar 2017 an der Bernstrasse in Frienisberg eingesetzte Radarmessmittel (Metas Nr. 15'529) in den Akten.