8. Vorwurf gemäss Strafbefehl und bestrittener Sachverhalt Der Beschuldigten wird vorgeworfen, am 21. Januar 2017 um 11:53 Uhr auf der Bernstrasse in Frienisberg mit dem Fahrzeug mit Kontrollschild BE ________ die allgemeine, fahrzeugbedingte oder signalisierte Höchstgeschwindigkeit – nach Abzug der vom ASTRA festgelegten Geräte- und Messunsicherheit – innerorts um 7 km/h überschritten zu haben (pag. 9). Die Beschuldigte bestreitet die Geschwindigkeitsüberschreitung insofern, als sie in der Berufungsbegründung – wie schon in der schriftlich begründeten Einsprache gegen den Strafbefehl (pag.