c StPO den Gerichtssaal verliess (E. 7 unten). Schon zuvor erschwerten die Beschuldigte und die Zuschauerinnen und Zuschauer, die sie begleiteten, durch das störende Verhalten und dadurch, dass sie sich der Aufforderung der Gerichtspräsidentin widersetzten, kurz den Verhandlungssaal zu verlassen, damit das Protokoll ordnungsgemäss nachgeführt werden könne, die geordnete Protokollierung der Einvernahme. Im Übrigen verlangt Art.