Deshalb wurden in der Folge weitere Polizisten als Verstärkung aufgeboten, um nötigenfalls den Verhandlungssaal räumen zu können. Dieses Vorgehen ist mit Blick auf die erwähnten sitzungspolizeilichen Befugnisse der Verfahrensleiterin nicht zu beanstanden, wobei in diesem Zusammenhang ohne Belang ist bzw. es Sache der Polizei war, ob durch diesen Einsatz die sonstigen (sicherheits-)polizeilichen Aufgaben in der Stadt Biel vollständig gewährleistet blieben, was die Beschuldigte anzweifelt. Der Beizug der Polizei diente mithin der Durchsetzung von Sicherheit, Ruhe und Ordnung an der Gerichtsverhandlung; die entsprechenden Weisungen verletzen – wie auch das in Art.