Die Anträge der Staatsanwaltschaft wurden gemäss Protokoll insofern wiedergegeben, als in Anwesenheit des Publikums darauf hingewiesen wurde, dass die Staatsanwaltschaft am Strafbefehl festgehalten habe (pag. 170). Der Antrag im Schuldpunkt ist weiter dadurch im Protokoll enthalten, als er mit dem Gegenstand des Strafverfahrens gemäss Rubrum des Protokolls übereinstimmt, welcher zu Beginn der Einvernahme bekannt gegeben wurde (pag. 172, Z. 22). Ebenfalls zu Beginn der Einvernahme wurde der Vorwurf nochmals wörtlich wiedergeben (vgl. pag. 172, Z. 29 ff.).