345 StPO). Dem Protokoll der Vorinstanz kann entnommen werden, dass sich die Eröffnung der Hauptverhandlung aufgrund des Zuschaueraufkommens um 20 Minuten verzögerte. Danach wurden die Verhandlung eröffnet, die Zusammensetzung des Gerichts bekannt gegeben und die Feststellungen über die anwesenden Personen getroffen. Die Anträge der Staatsanwaltschaft wurden gemäss Protokoll insofern wiedergegeben, als in Anwesenheit des Publikums darauf hingewiesen wurde, dass die Staatsanwaltschaft am Strafbefehl festgehalten habe (pag.