BSG 131.212]). Diese notorische Tatsache ergibt sich ohne Weiteres aus den Wort- und Beschlussprotokollen des Grossen Rats und kann auch dem Staatskalender des Kantons Bern entnommen werden – beides amtliche Publikationen, die für jedermann online auf der Internetseite des Grossen Rats ( unter Sessionen & Protokolle) bzw. der Staatskanzlei ( unter Die Staatskanzlei/Über die Staatskanzlei/Publikationen) einsehbar sind. Unter diesen Umständen erweist sich das Vorbringen der Beschuldigten, Frau B._____