6. Zu den formellen Einwänden der Beschuldigten Die Beschuldigte beruft sich zunächst auf angebliche Verfahrensfehler im erstinstanzlichen Verfahren, vor allem im Zusammenhang mit der Hauptverhandlung vom 9. Januar 2018, auf welche im Folgenden eingegangen wird. 6.1 Die vorinstanzliche Einzelrichterin, Frau B.________, amtet als Gerichtspräsidentin am Regionalgericht Berner Jura-Seeland und wurde zuletzt vom Grossen Rat des Kantons Bern in der Junisession 2016 für weitere sechs Jahre wiedergewählt (Tagblatt des Grossen Rates 2016, S. 720; vgl. Art. 77 Abs. 1 Bst. e der Verfassung des Kantons Bern [KV; BSG 131.212]).